General Entacher bei Nordgau
„Mehrheit gegen die Wehrpflicht“- mit dieser Schlagzeile löste die „Kronenzeitung“ im September des Vorjahres eine der hitzigsten politischen Debatten der letzten Monate aus. Eine Debatte, bei der sachliche Überlegungen nicht immer im Vordergrund standen und die letztendlich in der Abberufung von Generalstabschef Edmund Entacher durch den Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) gipfelte. Doch was spricht nun tatsächlich für die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht? Und was dagegen?
Ein Bericht von Christoph Prinz.
Über 100 Besucher, darunter der Vorsitzende der Verbandsführung Mag. Johann Schmid, NdW und EKV-Präsident Gerhard Labschütz, NdW, konnten sich am 17. März in einem gut gefüllten Conventsraum der Bude Nordgau Wiens im Rahmen des ACs „Wehrpflicht – Berufsheer“ von den Vorteilen der allgemeinen Wehrpflicht überzeugen. Moderiert wurde der Abend von Mag. Thomas Stummer, als Vortragender konnte eben jener vom Verteidigungsminister wenige Wochen zuvor abberufene Generalstabschef gewonnen werden – General Edmund Entacher. Als unmittelbar Beteiligter, der bei der Ausarbeitung der verschiedenen Heeresmodelle mitgewirkt hat und damit bestens informiert über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle ist, hat dieser die Situation mit der nötigen Sachlichkeit und ohne politische Seitenhiebe erörtert.
Zu Beginn seines Vortrags gab General Entacher einen kurzen Kommentar zu den Beweggründen, die zu der Debatte führten und wie sich die – teilweise „in Stein gemeißelte“ – Einstellung der einzelnen politischen Parteien zur allgemeine Wehrpflicht angesichts von Landtagswahlen und Umfragewerten änderten. Danach wies er auf die Risiken einer solchen Debatte für die Sicherheit in Österreich, aber auch auf die Gefahr der unkoordinierten Abrüstung in Europa im Generellen hin.
Zur aktuellen Situation des österreichischen Bundesheeres mit der allgemeinen Wehrpflicht merkte der General an, dass trotz eines stetigen Reformprozesses insbesondere die Situation der Grundwehrdiener zu überdenken und zu verbessern sei. Der Grundwehrdiener soll nicht als reiner Systemerhalter eingesetzt werden. Diese Problematik hat sich bereits durch die Verkürzung des Grundwehrdiensts von acht auf sechs Monate verschlimmert, da bedingt durch die höhere Anzahl an Einrückungsterminen auch mehr Systemerhalter notwendig geworden sind. Allerdings sind auch in einem Berufsheer sogenannte Systemerhalter erforderlich, wobei dann keine Grundwehrdiener mehr zur Verfügung stehen und eine andere Lösung gefunden werden muss. Das Problem der Systemerhalter gehört also nicht erst im Berufsheer, sondern sofort gelöst, um die Grundwehrdiener wieder bestens auf militärische Aufgaben vorbereiten zu können. Hinsichtlich des Katastrophenschutzes ist der ehemalige Generalstabchef der Meinung, dass das derzeitige Modell mit Feuerwehren und anderen Blaulicht-Organisationen als sogenannte „first-responder“ und dem Bundesheer als Einsatzkraft bei andauernden Notsituationen die beste Lösung darstellt. Die Leistungsfähigkeit der Katastrophenhilfe würde im Falle der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht sofort deutlich einbrechen.
General Entacher betont, dass es bei einer Abkehr von der allgemeinen Wehrpflicht kein Zurück mehr gibt, auch dann nicht, wenn die Wehrplicht nur „ausgesetzt“ werde.
Zum Thema Berufsheer selbst: General Entacher sieht drei Hauptpunkte, die kritisch zu betrachten sind. Erstens müssen ausreichend Mittel im Budget veranschlagt werden. Da ein Berufsheer nicht mehr kosten soll, als momentan für das derzeitige Bundesheer ausgegeben wird, sind dafür 2,18 Mrd. Euro pro Jahr vorgesehen. Allerdings ist zu bedenken, dass sich diese Summe durch die Einrechnung von Schulden staatsnaher Betriebe (ÖBB,…) und den Wegfall der Eurofighterrate ab 2014 um insgesamt 450 Mio. auf effektiv 1,73 Mrd. Euro verringern wird. Mit diesen budgetären Mitteln ist keines der angedachten Modelle nachhaltig finanzierbar. Unter den vorgegebenen Konditionen können die erforderlichen Freiwilligenzahlen vermutlich nicht erreicht werden. Weiters müsste die Personalsituation radikal verändert und der überalterte Personalstand zwingend verjüngt werden. Drittens sind weitere legistische Begleitmaßnahmen unerlässlich, so sind vor allem das Dienst- und Besoldungsrecht neu zu regeln. Als warnendes Beispiel für eine misslungene Umsetzung des Berufsheeres sieht Entacher Belgien. In Belgien wurde die Wehrpflicht abgeschafft, Geld zur Verfügung gestellt – und dann war Schluss! Strukturelle Reformen oder legistische Anpassungen wurden nicht oder nur unzureichend vorgenommen.
Im Anschluss an diesen aufschlussreichen Vortrag stellte sich General Entacher noch etlichen Fragen des interessierten Publikums. So wurde beispielsweise noch auf die geänderten Anforderungen eines modern ausgerüsteten Bundesheeres eingegangen, die Idee eines europäischen Heeres andiskutiert und die Situation in Deutschland (Finanzierungsproblem, herabgesetzte Anforderungen an Freiwillige) beleuchtet.
Als Abschluss eines gelungenen Abends durfte der Senior Nordgaus Elias Ledermann dem Referenten einen rot weiß-roten Bierzipf und eine Schachtel Zigarren überreichen.